21.01.2014 / Vortrag zum Bundeskinderschutzgesetz

Veranstaltung des TV 1868 Burghausen e.V. zum Bundeskinderschutzgesetz

In einem allgemeinem Vortrag zeigte H. Lichtenegger vom Landratsamt Altötting die Hintergründe und Änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz § 72a SGB VIII zum 01.01.2014 auf.

Sehr anschaulich stellte er die Empfehlungen und Beschlüsse der einzelnen Ausschüsse dar, um einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (d.h. Übungsleiter, Assistenten und sonstige Aufsichtspflichtige) fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Kinder und Jugendliche sollen einfach vor bekannten vorbestraften Personen geschützt werden!

Damit bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wie dem TV 1868 Burghausen e.V. keine entsprechenden Personen tätig sind, ist ab dem Jahr 2014 von den Übungsleitern, Assistenten und sonstigen Aufsichtspflichtigen in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Beantragung und Vorlage dieses erweiterten polizeilichen Führungszeugnis wurde abschließend besprochen. Von der Judoabteilung des TV 1868 Burghausen werden über 10 Personen, die regelmäßig das Training von Kindern/Jugendlichen leiten, dabei helfen oder auch beaufsichtigen, das Führungszeugnis beantragen.